Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Evangelischen Jugend Herne / Castrop-Rauxel

Kindeswohlgefährdung und Missbrauch keine Chance geben!

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit sowie die Konfirmandenarbeit leben davon, dass in Gruppen Gemeinschaft erlebt und erfahren wird. Kinder und Jugendliche erleben bei uns persönliche Beziehungen. Beziehungsarbeit, das Gestalten von Nähe, das Lernen von Verantwortung füreinander als Stärke einer guten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Subjektorientierung und Beteiligung sind starke Qualitätsmerkmale evangelischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. In der Gruppe kann sich jede und jeder Einzelne bewähren, Stärken und Schwächen sind bekannt und alle sorgen dafür, dass die Gruppenmitglieder achtsam miteinander umgehen. Zugleich birgt genau diese Nähe die Gefahr, ausgenutzt und missbraucht zu werden und Grenzen zu überschreiten. Im Alltag der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, auf Freizeiten, bei Projekten und Aktionen können Situationen entstehen, die Täter und Täterinnen für sich ausnutzen und missbrauchen können. Wenn wir über die Möglichkeit von sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Konfirmandenarbeit nachdenken, erkennen wir, dass genau die Angebote, die Kinder und Jugendliche stark machen sollen, auch negativ verwandt werden können. In diesem Fall wird die Jugendarbeit von einem Erfahrungs- und Lernraum zu einem Gefährdungsraum. Täter und Täterinnen nutzen Vertrauensverhältnisse nicht selten geschickt aus. Weit über 12.000 angezeigte Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche jährlich in Deutschland, eine vermutete Dunkelziffer von 250.000 Fällen. Betroffen ist statistisch jedes vierte bis fünfte Mädchen, jeder achte bis zehnter Junge. „Das ist nicht hinnehmbar“, sagt Friedhelm Libuschewski, Leiter des Jugendreferats Fishermen’s-Office im Kirchenkreis Herne / Castrop-Rauxel. „Der synodale Jugendausschuss des Kirchenkreises hat deshalb im Herbst 2013 ein umfassendes Handlungskonzept für diesen Themenkomplex erstellt, der auch vom Kreissynodalvorstand als verbindliches Handlungskonzept für alle Einrichtungen und Gemeinden beschlossen wurde.“ Die evangelische Jugend im Kirchenkreis Herne nimmt die Umsetzung des Bundeskinder- schutzgesetzes sehr ernst. „Seit Januar 2014 haben gut 250 ehrenamtlich Mitarbeitende aus Castrop-Rauxel und Herne ihr erweitertes Führungszeugnis im Jugendreferat Fishermen’s-Office vorgelegt“, sagt Manuela Grazek, die als Verwaltungsangestellte für die Einsicht und Dokumentation dieser Führungszeugnisse verantwortlich ist. „In vier Schulungsterminen werden über 200 ehrenamtlich Mitarbeitende sensibilisiert. Sie setzen sich dabei mit den Fragen auseinander, was eine Kindeswohlgefährdung ist und wo sexuelle Gewalt anfängt. Sie schauen sich Merkmale an, die auf eine Kindeswohlgefährdung oder einen Missbrauch hinweisen könnten. Sie werden durch die Auseinandersetzung mit diesen Dingen sensibel für das Auftreten solcher Faktoren und setzen sich mit einem Krisenplan auseinander, der den ehrenamtlich Mitarbeitenden ihre Handlungsmöglichkeiten, aber auch ihre Grenzen aufzeigt“, sagt Martin Eckert, Jugendreferent des Fishermen’s Office. Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die hauptamtlich Mitarbeitenden werden durch eigene Schulungen zu „Wächtern“ über das Wohl der ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen und zu Ansprechpartnern für die ehrenamtlich Mitarbeitenden. Bei allem, was Ehrenamtliche irritiert, gilt, mit einer Person des Vertrauens zu sprechen und fachkundige Hilfe einzuholen. Neben den Pfarrerinnen und Pfarrern, den hauptamtlichen Pädagoginnen und Pädagogen sowie den Mitarbeitenden des Fishermen’s Office steht der evangelischen Jugend noch die kompetente Beratung einer ausgebildeten Fachkraft der Fachpool gGmbH des Ev. Kinderheims jederzeit zur Verfügung. Martin Eckert vom Fishermen’s Office hat an dem Schulungskonzept der Evangelischen Kirche von Westfalen mitgearbeitet, die Pädagoginnen und Pädagogen des Jugendreferats sind bereits 2011 zu diesem Thema geschult worden. Nun hat ein Großteil der Pfarrerinnen und Pfarrer an dieser Schulung teilgenommen. Die ehrenamtlich Mitarbeitenden sind sensibilisiert und ihnen sind ein Krisenplan und mögliche AnprechpartnerInnen innerhalb und außerhalb ihrer Gemeinden bekannt. „Wichtig ist dabei, dass der Schutz vor Kindeswohlgefährdung und Missbrauch in präventivem Sinne Thema in unseren Gemeinden und Einrichtungen bleibt. Denn Täterinnen und Täter ziehen sich dort zurück, wo sie merken, dass Mitarbeitende wachsam und sensibel sind und auf das Wohl Ihrer Kinder und Jugendlichen achten“, betont Friedhelm Libuschewski.

Die Anmeldekarte für eintägige Schulungen